Allgemeine Liefer-, Verkaufs- und Geschäftsbedingungen (Gültig für seniofon Hausnotrufsysteme)
I. - Allgemeine Bestimmungen
i) Für Umfang, Art und Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung (im Folgenden: Lieferung) ist unsere aufgrund der Bestellung gegebene schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als der Lieferer oder Leistende (die seniofon GmbH, im Folgenden: Lieferer) ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
ii) An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgen- den: Unterlagen) behält sich der Lieferer seine Eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Lieferers Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag dem Lieferer nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Unterlagen des Bestellers; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen der Lieferer zulässigerweise Lieferungen übertragen hat.
In Unterlagen aufgeführte Maß- und Gewichtsangaben stellen Circa-Angaben dar und sind nur dann als maß- und gewichtsgenau anzusehen, wenn dies ausdrücklich durch den Lieferer schriftlich bestätigt ist.
iii) Im Lieferumfang enthaltene Standardsoftware darf der Besteller in unveränderter Form nutzen. Der Besteller ist nicht autorisiert die zur Verfügung gestellte Software an Dritte weiter zu geben. Für seinen eigenen Gebrauch darf der Besteller Sicherheitskopien anfertigen.
iv) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.
Da wir Batterien und Akkus bzw. solche Geräte verkaufen, die Batterien und Akkus enthalten, sind wir nach der Batterieverordnung (BattV) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Sie können die Batterien nach Gebrauch entweder in unserer Verkaufsstelle oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgegeben. Batterien und Akkus sind mit einer durchgekreuzten Mülltonne sowie dem chemischen Symbol des Schadstoffes bezeichnet, nämlich "Cd" für Cadmium, "Hg" für Quecksilber und "Pb" für Blei.